Neue Corona-Verordnung im Saarland

Innenbereich Der Sport im Innenbereich ist lediglich bei Vorlage eines 2G- Nachweises gem. § 2 I Nr. 1, 2 VO-CP (geimpft oder genesen) erlaubt Ausgenommen hiervon sind Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und einen Testnachweis […]

Schiessbetrieb wird wieder aufgenommen

Der Schießbetrieb kann wieder unter den aktuell gültigen Coronamaßnahmen stattfinden.Für das Training ist ein aktueller negativer Test notwendig. Alle weiteren Informationen können unter folgendem Link nachgelesen werden:Sportbetrieb im Saarland Folgende Regeln sind zu beachten: Ansammlungen im Vorraum max. 10 Personen […]

Stand ist im November geschlossen

Wie aus der Presse zu erfahren ist, treten ab Montag strengere Corona Maßnahmen in Kraft, die bis vorerst Ende November gelten.Darunter fällt auch das Verbot für Sport- und Freizeitveranstaltungen, sodass der Schiessbetrieb ab Montag untersagt ist.